HARMLOS HAARLOS DAUERHAFT MIT MPL 4G Multipulselight-Technologie

Bis zu 40% weniger Haarwuchs bereits nach der ersten Behandlung!

Die revolutionäre MPL 4G Multipulselight-Technologie blitzt mit intensiven, gefilterten Lichtimpulsen die Haare an jeder gewünschten Stelle restlos und nachhaltig weg. Durch das kaum spürbare Verfahren können regelmässige, schmerzhafte Haarentfernungen mit Warmwachs bald Vergangenheit sein.  

Das Gerät nutzt ein besonders grosses helles Lichtspektrum aus XENONLICHT und INFRAROT und erreicht so gleichzeitig mehrere Effekte in unterschiedlicher Hauttiefe. Dabei wird die Intensität der Lichtblitze auf den Haut- und Haartyp abgestimmt. Die leistungsstarke Wasserkühlung direkt im Hautkontakt macht die Behandlung angenehm.

Was dürfen Sie erwarten? 

  • Sie benötigen durchschnittlich 8-12 Sitzungen je nach Haut- und Haartyp und Ort der behandelnden Stelle.
  • Dauerhafte Ergebnisse: Durchschnittliche Haar-Reduktion nach 6 Monaten liegt bei ca. 70 %. Maximale Erfolge sind bei 90-95% zu erwarten.
  • Kleiner Zeitaufwand; pro Sitzungen zwischen 10-45 Minuten. 
  • Für alle Haut- und Haartypen.
  • Keine Schmerzen! Angenehmes Hautgefühl durch die Wasserkühlung.
Möchten Sie mehr erfahren? Dann buchen Sie online Ihren kostenlosen Beratungstermin. Gerne erteile ich Ihnen aber auch telefonisch weitere Auskünfte. 

Hinweis: Hormonelle Veränderungen, Medikamente oder Krankheiten können dazu führen, dass Haare nach einiger Zeit wieder nachwachsen. In diesem Fall empfiehlt es sich erneut 2-3 Behandlungen durchzuführen. Bei starkem Haarwuchs empfehle ich für die Erhaltung der Haarfreiheit eine Behandlung jährlich.

WICHTIGE Information (Quelle BAG)

Seit dem 1. Juni 2019 regeln ein Gesetz und eine Verordnung die Behandlungen mit Strahlung und Schall. 

Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind die Haut, die Augen und andere Gewebe Risiken ausgesetzt. Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen festgesetzt. Diese Massnahmen werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.

In der Schweiz dürfen ab dem 1. Juni 2024 nur noch Personen mit Sachkundeausweis mit solchen Technologien arbeiten. Selbstverständlich verfüge ich, Karin Zimmermann, ebenfalls über das erforderte V-NISSG Zertifikat.

Durch folgenden link können Sie die Liste der zertifizierten Fachpersonen finden. :

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-sc...